II. Ein Grabpflegevertrag in Zusammenarbeit mit der Treuhandstelle
Sie bestimmen die Laufzeit der Grabpflege (meist die Laufzeit der Grabstätte) und den Umfang der Leistungen.
Darüber hinaus können Sie den Beginn der Vertragslaufzeit festlegen.
Der Gesamtbetrag wird an die Treuhandstelle überwiesen. Dort wird der eingezahlte Betrag treuhänderisch verwaltet und die jährlichen Pflegekosten an die Gärtnerei ausgezahlt.
Diese wird von der Treuhandstelle kontrolliert.